Die Außenluftmengen, die zum Erreichen hygienischer Luftzustände erforderlich sind, werden auf zwei verschiedene Arten angegeben. Zum einen wird eine Außenluftmenge pro Zeiteinheit genannt, die zur Versorgung einer Person dient, z. B. 30 m3/h. Oder für das Haus oder die Wohnung wird ein Außenluftwechsel angegeben. Beim Luftwechsel wird die Außenluftmenge auf das anrechenbare Luftvolumen des Hauses, der Wohnung oder des Raumes bezogen; die Maßeinheit ist h-1. Die DIN 1946-6 gibt personenbezogene Außenluftmengen für verschiedene Wohnungsgrößen an. Diese entsprechen Luftwechseln von 0,6 h-1 bis 1,2 h-1. Bei mechanischer Lüftung wird vorausgesetzt, dass die Aussenluft in die bewohnten Räume einströmt, durch geeignete Überströmvorrichtungen in die belasteten Räume wie Küche und Bad gelangt und dort nach außen abgeführt wird. Treten besondere Belastungen - z. B. durch Raucher - auf, sollte der Außenluftstrom um 30 m3/h pro Person erhöht werden. In derselben Norm werden Abluftvolumenströme für fensterlose Küchen und Sanitärräume angegeben. Die Nachströmung soll ebenfalls durch Überströmung aus anderen Bereichen der Wohneinheit geschehen. Eine ausreichenden Lüftung der restlichen Räume ist allein dadurch nicht sichergestellt. An anderer Stelle werden statt der Außenluftströme Luftwechsel angegeben. Z. B. geht die WärmeschutzV '95 für den Nachweis des Lüftungswärmebedarfs von einem Luftwechsel von 0,8 h-1 aus. In der neuen Energiesparverordnung wird dieser Wert nach unten korrigiert. In anderen Regelwerken werden zum Teil abweichende Werte genannt. Die DIN 4701 (Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfes von Gebäuden) rechnet z. B. mit einem Luftwechsel von 0,5 h-1. Weitere Veröffentlichungen gehen aus Gründen der Energieeinsparung teilweise von noch niedrigeren Luftwechseln aus. Auf der anderen Seite empfehlen namhafte Institute aus dem Bereich der Lufthygiene erheblich höhere Luftwechsel zwischen 1 h-1 und 1,5 h-1, um Feuchtigkeit, Allergene und andere Reizstoffe abzuführen, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können.
Mindestaußenluft Volumenstrom Nach DIN 1946, Teil2
pro Person [m³/h]
flächenbezogen [m³/m²h)
Wohnraum
30
Einzelbüro
40
4
Großraumbüro
60
6
Konferenzraum
20
10-20
Lesesaal
20
12
Klassen-/Seminarraum
30
15
Verkaufsraum
20
3-12
Gaststätte
30
8
Mindestvolumenstrom nach DIN 1946, Teil 6 für fensterloseRäume
Zuluftvolumenstrom
LWR
min. m³/h
Wohnen
0,8
60
Essen
1,0
60
Schlafen
1,0
60
Kind
1,0
30
Arbeiten
0,8
30
Hobby
0,8
30
In den meisten Fällen wird der Lüftungsbedarf als Luftwechsel angegeben. Diese Art der Festlegung ist nicht immer sinnvoll. Beispiel: Eine dreiköpfige Familie könnte entweder ein Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche oder eine 80 m2 große Etagenwohnung bewohnen. Ein Luftwechsel von 0,8 h-1 würde eine gesamte Luftmenge von ca. 130 m3/h für die Etagenwohnung und von ca. 240 m3/h für das Einfamilienhaus bedeuten, wobei die Innenraumbelastung nicht wesentlich größer ist. Sinnvoller wäre hier, eine zeitliche Außenluftrate pro Person von 30 bis 40 m3/h festzulegen. In diesem Fall ist jedoch zu bedenken, daß für eine größere Wohneinheit mit mehreren bewohnten Etagen ein etwas höherer Luftwechsel erforderlich ist, um eine gleichmäßige Durchströmung zu erreichen.